News | 17.10.2011
Wir möchten Sie heute und auch in der nächsten Zukunft auf die Änderung im EMCS Verfahren hinweisen.
Ab dem 1. Januar 2012 müssen auch Beförderungen innerhalb Deutschlands von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung elektronisch unter Verwendung von EMCS eröffnet und beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung mit Begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Für Waren, die der Kaffeesteuer unterliegen sowie für Alkopops, die sich im branntweinsteuerrechtlich freien Verkehr befinden, ist zur Beförderung unter Steueraussetzung hingegen weiterhin das Begleitdokument (Formular 2750) zu verwenden.
ZNET wird die entsprechenden Einstellungen in zaraWEB für Sie vornehmen, sodass Sie ab dem 1.1.2012 ein eVD in ihrem EMCS Menü vorfinden werden. Sollten Sie Daten per Schnittstelle an ZNET übergeben, prüfen Sie bitte ob Sie auch die deutschen Transporte ab dem 1.1.2012 an uns übergeben.
Wie können Sie prüfen ob Ihr Handelspartner bereits registriert ist ?
Nutzen Sie hierzu die SEED Datenbank der EU.
Geben Sie die Verbrauchssteuernummer des Partners ein und prüfen Sie das Ergebnis.
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