News | 01.10.2011
Am 1.7.2013 tritt Kroatien offiziell der EU bei. Zolltechnisch bedeutet das sehr viele Vereinfachungen. Denn bisher wurde lediglich in den Mitgliedsstaaten der EU auf eine Kontrolle an den Grenzen weitestgehend verzichtet, was zum Beispiel durch das Schengener Abkommen gewährleistet wird. Bei der Einreise nach Kroatien und insbesondere bei der Einfuhr von Handelsgütern waren die Kontrollen hingegen noch sehr streng. Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens wurden die Zölle, die auf EU-Ursprungswaren erhoben wurden, schrittweise abgebaut. Für die Waren mit kroatischem Ursprung bestand sogar weitestgehend schon Zollfreiheit. Durch den Beitritt Kroatiens zur EU werden die Zollbestimmungen nun noch einmal vereinfacht.
Mit dem Beitritt zur EU gelten für Kroatien fortan ebenfalls die Zollbestimmungen für die EU Mitgliedsstaaten. Das war allerdings bisher auch schon der Fall. Lediglich die Regelungen für die Einfuhr von kroatischen Waren in ein anderes Mitgliedsland der EU sind von den neuen Veränderungen betroffen. So können die Zollbestimmungen von Kroatien nun nicht mehr eigenständig für das eigene Land festgelegt werden. Sie müssen sich an den Richtlinien für die Mitgliedsstaaten der EU orientieren. Beim Handel mit Kroatien müssen Sie sich von nun an also nicht mehr mit individuellen Bestimmungen auseinandersetzen, sondern können Kroatien wie jedes andere Mitgliedsland der EU als Handelspartner ansehen.
Nähere Informationen zum Beitritt Kroatiens zur EU und zu den neuen/veränderten Regelungen bei den Zollbestimmungen finden Sie auf den Seiten der ZNET-Gruppe. Hier können Sie sich genauer mit Kroatien als Handelspartner beschäftigen und für einen möglichst effektiven Handel sorgen. Sie werden hier alles über Handelsbestimmungen und Zollregelungen erfahren und können somit Ihre Unternehmensprozesse optimieren. Je näher der Termin zum Beitritt rückt, desto mehr Informationen werden Sie finden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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